Ziehschein

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„Silbern klingt und springt die Heuer“ – so heißt es in einem berühmten Hamburger Schlager, „Auf der Reeperbahn nachts um halb eins“. Doch wie viel kann, muss oder möchte der Seemann „klingen und springen“ lassen – und wo?

Er benötigt einen Teil seiner Heuer an Bord und für Landgänge. Der Rest geht sinnvollerweise an Haushalt und Familie. Hier kommt der Ziehschein ins Spiel. Er ist eine der vielen Besonderheiten, welche die nautische Lohnabrechnung von jeder anderen Form der Gehaltsabrechnung unterscheiden. Es sind Details wie diese, weshalb Heuerabrechnungen eine Sache für geschulte Spezialisten sind und sich besonders für kleine Reedereien am besten im kostensparenden Outsourcing rechnen.

Was ist ein Ziehschein?

Der Ziehschein ist ein sogenannter Verpflichtungsschein. Jeder Seemann kann ihn als Mitglied der Schiffsbesatzung vom Reeder als Vorschuss auf die Heuer verlangen. Der Ziehschein verpflichtet den Reeder, einen Teil der Monats-Heuer als Abschlagszahlung an eine bestimmte Person zu leisten. Diese Person ist vom Besatzungsmitglied zu nennen. Im Regelfall ist es die Ehefrau oder ein anderer Familienangehöriger.

Wie funktioniert das Verfahren mit dem Ziehschein?

Verdeutlichen wir dies an einem kleinen, einfachen Rechenbeispiel. Angenommen, der Seemann hat mit der Reederei eine monatliche Heuer von 3.000 Euro netto vereinbart. Davon benötigt er schätzungsweise 500 Euro als Bargeld-Abschlagszahlung für die Bordkantine, für Landgänge, E-Mails oder Telefonate. Sinnvoller Weise wird er sich für die restlichen 2.500 Euro einen Ziehschein vom Reeder ausstellen lassen. Die Summe fließt dann auf das Konto der benannten Person.

Der Ziehschein verpflichtet den Reeder,

  • am fünfzehnten sowie am letzten Tag des Monats
  • bis zu fünfundsiebzig Prozent (75%) der Netto-Heuer

an die besagte Adresse auszuzahlen.

Relevanz des Ziehscheines

Bisweilen hört man, dass der Ziehschein ein veraltetes Verfahren sei. Grundsätzlich kommt er aber nach wie vor zur Anwendung. Seeleute können ihn verlangen, denn sie haben grundsätzlich einen Anspruch darauf, einen Teil ihrer Heuer in bar ausgezahlt zu bekommen. Zwar werden Landgänge im Zeitalter der Containerschifffahrt kürzer und seltener. Aber Kosten an Bord können nach wie vor in bar anfallen.

Der Verpflichtungsschein gehört zu den einfachsten Verfahren der insgesamt sehr komplizierten maritimen Lohn- und Gehaltsabrechnungen. Aber auch bei dieser vermeintlich leicht erklärbaren Methode können sich Fallstricke auftun, die sich mit klassischen Abrechnungs-Systemen, Buchhaltungs-Programmen und Tabellen kaum zuverlässig errechnen und übersichtlich darstellen lassen.

Typisch für Heuerabrechnungen bei Seeleuten sind Faktoren wie unterschiedliche Währungen und Besteuerungen, denn die kaufmännische Schifffahrt ist in jedem Sinn der Worte ein internationales Geschäft. Die schier endlose Fülle von Sonderregelungen machen die Heuer-Abrechnungen zur Königsklasse der Gehaltsabrechnungen.

Warum Lohnabrechnung im Outsourcing?

Bei jeder Flagge, jedem Fahrtgebiet, jeder Schiffsgröße, jedem Schiffstyp können unterschiedliche Abrechnungs-Größen anfallen. In- und ausländische Gesetze sind zu beachten. Dem steht gegenüber, dass auch Reeder und Seeleute möglichst Steuervorteile genießen möchten. Kurzum: Ein Unternehmen braucht einen kundigen und erfahrenen Lotsen durch die Fahrrinnen und Untiefen der Gesetze, Vorgaben und Vertragsvereinbarungen auf See.

Als Spezialist sind wir Ihr Lotse in diesem Gebiet. Wir erstellen die Abrechnungen für Schiffsbesatzungen und Reedereien, aber auch für andere maritime Industrie-Betriebe sowie für Steuerberater.

Wir verarbeiten die sich laufend ändernden Bewegungsdaten von den Schiffen und verbuchen sie vollautomatisch. Wir berechnen die Durchschnittsheuer und ordnen sie den D-Heuer-Tabellen zu. Ferner erstellen wir Hochrechnungen für Bruttolöhne, die auf der Netto-Heimatheuer basieren. Dies sind nur einige Beispiele, die verdeutlichen: Eine Reederei oder ein Steuerbüro würde zur Heuerabrechnung viel speziell ausgebildete Arbeitnehmer benötigen.

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