Payroll Accounting in der Seeschifffahrt

 In Allgemein

das Payroll Accounting in der Seeschifffahrt, sprich die Erstellung von Heuerabrechnungen, ist in der Regel sehr speziell und unterscheidet sich in einigen Punkten zu gänglichen Lohn-/Gehaltsabrechnungen.

Unsere Mitarbeiter haben sich auf diese Unterschiede spezialisiert und behalten kontinuierlich den Überblick vom Controlling bis hin zum Accounting und liefern Personaldienstleistung im vollen Umfang und stehen Ihnen jederzeit als Assistent zur Verfügung. 

 

Worin genau liegen die Unterscheidungsmerkmale?

Die Berechnung der Sozialversicherung erfolgt für Seeleute, die nach deutschem Recht abgerechnet werden nicht nach dem Bruttobetrag, sondern nach einer so genannten Durchschnittsheuer. Außerdem haben ausländische Seeleute auf deutschen Schiffen oft „Nettolohnvereinbahrungen“ abgeschlossen. Hier wird für die Abrechnung unter deutscher Flagge im internationalen Seeschiffahrtsregister (ISR) neben der Berechnung der Lohnsteuer und weiteren anfallenden Sozialversicherungsbeiträge, einschließlich der Seemannskasse, der Bruttobetrag ermittelt.

Der Begriff Payroll Accounting steht bei uns für das komplette Management der Lohnbuchhaltung in der Seeschifffahrt. von der Erstellung der Abrechnung bis hin zur Erstellung von Zahldateien unterstützt unser Unternehmen Ihre Buchhalter oder den jeweiligen Sachbearbeiter.

Ein weiteres Unterscheidungsmerkmal ist, dass der Ablauf von Erstellung und Erhalt der Heuerabrechnung im Vergleich zu üblichen Lohn- /Gehaltsabrechnungen ein spezieller ist. Die Daten müssen von Schiff und/oder Crewmanager zum Abrechner zugestellt werden. Wir erstellen mit den Buchhaltern, der Geschäftsführung oder den zuständigen Personen für diesen Austausch der Abrechnungsdaten einen individuellen Workflow bezogen auf den innerbetrieblichen Datenfluss des Reeders.

 

Payroll Accounting in der Seeschifffahrt – Was ist besonders an der Erstellung von Heuerabrechnungen?

Die Ermittlung der D-Heuer ist ein Teil der zu beachtenden Besonderheiten. Hier laufen mehrere Faktoren in die Ermittlung rein: Der Abschnitt, unter welchen der Seemann läuft (Abschnitt A, Abschnitt G, Abschnitt I oder Abschnitt L). Ein weiterer Punkt der korrekten Ermittlung ist die Einstufung nach Durchschnittsheuern. Hier muss eingestuft werden nach Große/Mittlere und kleine Fahrt, Jahresstaffeln oder Vermessung. Alle Einzelheiten zu dem Thema D-Heuer können Sie in unserem Blog „Durchschnittsheuer in der Seefahrt / Link“ nachlesen.

Die Urlaubsabgeltung in der Seeschifffahrt ist ein weiterer Punkt, welcher Besonderheiten aufweist. Urlaubsansprüche verlängern in der Regel das sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis. Es herrscht ein generelles Abgeltungsverbot. Nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen kann der Urlaub abgegolten werden, wenn:

  •  der Urlaub bei Beendigung des Heuerverhältnisses wegen Krankheit nicht gewährt werden kann
  •  das Heuerverhältnis durch ein arbeitsgerichtliches Urteil oder durch ein arbeitsgerichtlichen Vergleich endet
  •  wenn der Urlaub wegen Beendigung des Heuerverhältnisses nicht mehr gewährt werden kann und eine Verlängerung wegen Eingehens eines neuen Heuer- oder Arbeitsverhältnisses nicht mehr möglich ist. Es reicht alleine nicht aus, die bloße Absicht zu haben ein neues Arbeitsverhältnis einzugehen, sondern es muss das Bestehen eines neuen Arbeitsverhältnisses in geeigneter Form nachgewiesen werden. 

 

In der Seeschifffahrt sind von den Besatzungsmitgliedern monatliche Arbeitszeitnachweise zu führen. Anhand dieser werden die so genannten SFN Stunden (Sonntags- Feiertags- Nachtarbeit) ermittelt und berechnet. Hierbei handelt es sich um steuerfreie Zuschläge, sofern diese die im Vertrag festgelegte SFN Pauschale übersteigt. Die auszufüllenden Dokumente stellen wir oder der AG des Seemanns zur Verfügung.

Die Unterteilung der Prozentsätze setzt sich wie folg zusammen:

Begünstigte Arbeitszeit In der Zeit von…bis… Prozentsatz Bemerkungen
Sonntagsarbeit 0 Uhr bis 24 Uhr 50 % Der begünstigte Zeitraum verlängert sich jeweils bis 4 Uhr des folgenden Tages, wenn die Arbeit vor 0 Uhr aufgenommen wurde.

Arbeit an gesetzlichen
Feiertagen

0 Uhr bis 24 Uhr am 31. Dezember ab 14 Uhr 125 % __
am 24. Dezember ab 14 Uhr sowie am 25. und 26. Dezember und am 1. Mai 150 % __
Nachtarbeit 20 Uhr bis 6 Uhr 25 % __
0 Uhr bis 4 Uhr 40 % Der erhöhte Zuschlagssatz von 40 % ist nur steuerfrei, wenn die Arbeit vor 0 Uhr aufgenommen wurde.

Eine weitere Besonderheit ist die Zahlung eines monatlichen „Ziehscheins„.
Viele unserer Kunden zahlen Mitte eines jeden Monats einen Betrag, der sich in der Regel aus 1/3 der Gesamtheuer ergibt.
In dieses Rahmens ist es dem Seemann selbst überlassen, wie hoch der Betrag ausfallen soll.

 

Als Besonderheit in der Seeschifffahrt ist nicht zu vergessen: die Seemannskasse.
Die Seemannskasse ist ein wichtiger Teil des sozialen Schutzes der Seeleute und ergänzt das deutsche Sozialversicherungssystem. 1974 von der See-Berufsgenossenschaft eingerichtet, wurde die Seemannskasse in der gesetzlichen Unfallversicherung vom 1. Januar 2009 an in die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See integriert. Es handelt sich hierbei um Seeleute, die bereits vor Erreichen einer Altersgrenze für eine Altersrente der gesetzlichen Rentenversicherung aus der Seefahrt ausscheiden, und unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag ein Überbrückungsgeld sowie weitere ergänzende Leistungen erhalten. Damit trägt die Seemannskasse den speziellen Anforderungen und Bedingungen der Schifffahrt Rechnung, die in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht berücksichtigt werden.

Versichert sind Seeleute, die während Ihrer Fahrtzeit auf Kauffahrteischiffen oder Fischereischiffen unter der deutschen Flagge fahren und rentenversicherungspflichtig beschäftigt sind. Auf Antrag des AG können alle von ihm versicherten Seeleute in der Seemannskasse versichert werden.

 

Seeleute während der Fahrtzeit auf Seeschiffen unter ausländischer Flagge können ebenfalls in der Seemannskasse unter bestimmten Voraussetzungen versichert werden, insbesondere bei:

  • Seefahrtzeiten mit der sogenannten „Ausstrahlungsversicherung“ oder
  • Seefahrtzeiten mit einer gesetzlich vorgeschriebenen Antragsversicherung.

 

Abschließend ist zu sagen, dass die Erstellung von Heuerabrechnungen / das Payroll Accounting in Seeschifffahrt international wie national viele Besonderheiten aufweist und tiefgründiges Wissen und besondere technische Mittel benötigt. Unser Team verfügt über das notwendige Know-how und steht Ihnen gerne als Assistent zur Verfügung.

Kontaktieren Sie unser Unternehmen um mehr ins Detail gegangene Informationen zu dem Thema „Payroll Accounting in der Seeschifffahrt“ zu erhalten oder vereinbaren Sie direkt einen Termin.

Wenn Sie hier alle gesuchten Informationen gefunden haben, freut uns das. Falls noch Fragen sind, können Sie jederzeit zu uns Kontakt aufnehmen.

Unsere kaufmännisch geschulten Sachbearbeiter sind von Montag bis Freitag von 07:00 – 15:30 Uhr für Sie da.

Die Geschäftsführung ist i.d.R. von Montag bis Freitag von 09:00 – 18:00 Uhr für Sie da.

E-Mail: info@heuerabrechnungen.de
Telefon: 04234 931050

Neueste Beiträge