Deutsche Flagge

 In Allgemein

Die deutsche Flagge bietet in der Seeschifffahrt viele Vorteile für Reedereien und Seeleute. Es gibt viele positive Aspekte, die für eine Einflaggung bei Schiffen sprechen. Die deutsche Flagge legt großen Wert auf Qualität und ein hohes Sicherheitsniveau. Deutsche Reedereien können vor Ort auf umfassende Service- und Beratungsdienstleistungen zurück greifen. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass dadurch die Ausfallzeiten im Schiffsbetrieb erheblich geringer sind, als bei anderen Flaggen der Seeschifffahrt. Da sich die deutsche Flagge bei Schiffen zu einer Qualitätsflagge entwickelt hat, fallen bei Leistungsvergleichen der Hafenstaatkontrollregime besonders wenig Mängel auf und es kommt dadurch zu weniger Kontrollen. Daher lohnt sich eine Eintragung unter deutscher Flagge für Schiffe immer mehr.

Zudem profitieren die Seeleute von der umfassenden sozialen Absicherung unter deutscher Flagge. Hierzu gehört zum Beispiel:

– Die Seemannskasse als zusätzliche Altersvorsorge
– Die Kranken-Familienversicherung
– Die umfangreiche Unfallversicherung

Auch der Arbeitsschutz wird bei der deutschen Flagge sehr großgeschrieben. Es findet eine umfassende Beratung durch geschultes Fachpersonal statt, was dafür sorgt, dass die Unfälle an Bord deutlich geringer sind und die Sicherheit steigt. Die Eintragung schützt also auch das eigene Team an Board.

Die Rechtssicherheit im In- und Ausland ist ebenfalls ein sehr wichtiges Kriterium, was für die deutsche Flagge spricht. Es wurden mit über 80 Staaten bilaterale Schifffahrtsübereinkommen geschlossen. Dies bietet einen erheblich leichteren Seeverkehr. Dies bedeutet für ein Schiff unter deutscher Flagge, das es einen freien Zugang zu internationalen Transportmärkten hat.

Die Deutsche Flagge bietet hohe Zuschüsse und günstige Gebühren für die maritime Schifffahrt an. Bei der deutschen Flagge für Schiffe gibt es, im Gegensatz zu anderen Flaggenstaaten, keine Registrierungsgebühren, die jährlich immer wieder anfallen. Es fallen nur einmal Gebühren beim Schiffsregister für die Eintragung an und weitere Kosten für Zeugnisse etc. sind im Gegensatz zu anderen europäischen und internationalen Flaggenstaaten sehr gering gehalten. Die Eintragung lohnt sich also enorm.

Hier einige Infos zu den Zuschüssen:

Die Förderung der Lohnnebenkosten in der Seeschifffahrt

Handelsschiffe, Kabelleger-, Nassbagger- und Schleppschiffe sind unter bestimmten Voraussetzungen finanziell förderfähig. Der Bund gewährt eine Lohnnebenkostenförderung für Seeleute, für die unter deutscher Flagge, Lohnsteuern und Sozialversicherungsabgaben in Höhe der gesetzlichen Pflichtbeiträge abgeführt werden. Förderfähig im Sinne der Richtlinien sind Kapitäne/innen, Besatzungsmitglieder und sonstige Arbeitnehmer/-innen, die die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, Islands, Liechtensteins, Norwegens oder der Schweiz haben. Es erfolgt eine Erstattung der Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung sowie die Seemannskasse.

Wie wird die Förderung der Lohnnebenkosten beantragt?

Die Anträge auf Lohnnebenkostenförderung können online heruntergeladen werden. Die Beantragung für das folgende Jahr muss im Vorjahr bis zum 31.12. erfolgt sein. Bei Antragseingang nach dem 01.01. werden die Fördermittel anteilig gekürzt. Es müssen Angaben zum Antragsteller und des zu fördernden Schiffes gemacht werden sowie zum geplanten Personaleinsatz und dessen voraussichtliche Sozialversicherungskosten.

Bei der Beantragung müssen folgende Unterlagen mit eingereicht werden:

– gültiges Schiffsbesatzungszeugnis
– Handelsregisterauszug
– aktuelle Registerblattabschrift / Kopie vom Flaggenschein
– Wenn der Leasingnehmer oder Charterer den Antrag stellt: Leasing- / Bareboatchartervertrag 

Die Ausbildungsplatzförderung in der Seeschifffahrt

Auf Schiffen unter deutscher oder der Flagge eines Europäischen-Mitgliedstaats werden die Ausbildungsplatzkosten für Schiffsmechaniker, nautische und technische Offiziersassistenten sowie für Kapitäne und Schiffsoffiziere des nautischen und technischen Schiffsdienstes, pauschal bezuschusst. Unterstützungsberechtigte Unternehmen müssen einen Sitz in Deutschland haben und Ausbildungsplätze auf eigenen, geleasten oder bareboat-gecharterten Schiffen anbieten.

Welche Voraussetzungen muss das Ausbildungsverhältnis vorweisen?

– Geschlossen mit einem deutschen Arbeitgeber
– Abgabepflicht der Sozialversicherung in Deutschland
– Gesamtvergütung von mindestens 850 Euro pro Monat


Welche Voraussetzungen muss das Seeschiff vorweisen?

– Eintragung im deutschen Seeschiffsregister
– Keine Führung der Bundesdienstflagge oder Landesdienstflagge

Wie beantragt man die Ausbildungsplatzförderung?

Die Förderung ist quartalsweise zu beantragen. Die Anträge sind im Original einzureichen. Den Anträgen sind, zum Beispiel, folgende Unterlagen als Nachweise (in Kopie) beizufügen: Der Schiffsmessbrief oder ein amtlich beglaubigter Auszug aus dem Schiffszertifikat. Diese können im Ausnahmefall zusätzlich als Original angefordert werden.

Die Anträge für das laufende Quartal sind bis spätestens zum Anfang des neuen Quartals einzureichen. 

Die finanzielle Unterstützung von Fortbildungsmaßnahmen in der Seeschifffahrt

Ebenso wird auch die Qualifizierung von Offizieren im nautischen und technischen Schiffsdienst (Ausfahren der Patente) gefördert.
Die Unterstützung kann entweder vom Unternehmen oder dem Fortzubildenden direkt gestellt werden. Auch hierfür sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen.

Welche Voraussetzungen muss das Unternehmen erfüllen?

– Das Unternehmen muss in Deutschland ansässig sein
– Die Fortbildungskosten müssen beim Unternehmen liegen

Welche Voraussetzungen muss der Fortzubildende erfüllen?

– Beschäftigung bei einem deutschen Unternehmen bzw. bei einem Unternehmen mit Sitz in Deutschland
– Beschäftigung auf Schiffen, mit bestimmten Voraussetzungen (siehe unten)
– Fortbildungskosten trägt der Fortzubildende selbst
– Abgabepflicht der Sozialversicherung in Deutschland
– Gesamtvergütung von mindestens 850 Euro pro Monat 

Welche Voraussetzungen muss das Schiff erfüllen?

– Das Seeschiff muss einen Eintrag im deutschen Seeschiffsregister haben, nicht im ISR
– Es muss die deutschen Flagge oder der eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union führen
– Das Schiff soll nicht die Bundesdienstflagge oder Landesdienstflagge führen 
– Bei dem Schiff darf es sich nicht um ein Fischereifahrzeug handeln

Welche Fortbildungsmaßnahmen werden gefördert?

– Beginn und Abschluss im beantragten Jahr
– Genehmigt/Zugelassen durch das BSH (Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie) oder die BG Verkehr
– Fortzubildender muss Besatzungsmitglied auf einem förderfähigen Seeschiff sein
– Ausstellung von Dokumenten

Wie wird die finanzielle Unterstützung beantragt?

Die Anträge sind online abrufbar und müssen im Original nebst Anlagen eingereicht werden. Zum Nachweis muss eine Teilnahmebescheinigung sowie die Rechnungen der Lehrgänge beigefügt werden. Hieraus muss der Name des Fortzubildenden erkennbar sein.

Zu der Lohnnebenkostenförderung gehört ebenfalls der Lohnsteuereinbehalt, durch den zusätzlich enorme Kosten gespart werden können. 

Lohnsteuereinbehalt in der Seeschifffahrt:

Arbeitgeber, die eigene oder gecharterte Handelsschiffe betreiben, dürfen 100% der anfallenden Lohnsteuer einbehalten (ausgenommen der Kirchensteuer und dem Solidaritätszuschlag). Voraussetzungen hierfür sind, dass das Schiff in einem inländischen Seeschiffsregister eingetragen ist, die Deutsche Flagge führt und zur Beförderung von Personen und Gütern in bzw. zwischen ausländischen Häfen und der Hohen See betrieben wird.
Der Lohnsteuereinbehalt darf für alle Seeleute angewandt werden, egal ob beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig.
Die Lohnsteuerkürzung ist ebenfalls möglich, wenn der Arbeitgeber nicht der Reederei ist, sondern lediglich eine Beteiligung am Schiff hat. Wie hoch die Beteiligung sein muss ist nicht fest gelegt, dies wäre also schon mit 1% möglich.

Hier die dafür nötigen Voraussetzungen auf einen Blick:

– Das Schiff muss einen ISR-Eintrag nachweisen
– Führung der Deutschen Flagge
– Beförderung von Personen und Gütern

Gerne erhalten Sie von uns detaillierte Informationen zur deutschen Flagge.

E-Mail: info@heuerabrechnungen.de
Telefon: 04234 931050

Neueste Beiträge
Payroll Accounting in der Seeschifffahrt - Hier erfahren wie es geht